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Beiträge: 1

1

Donnerstag, 27. März 2008, 21:57

Gesetzestexte Tierschutzrecht

Hallo,

habe schon kräftig gegoogelt, bin aber nicht groß schlauer geworden. Wollte daher mal dieses Forum um eventuelle Hilfe bitten.

Ich interessiere mich für Gesetzestexte oder Schriften die eine vorsätzliche Inzestverpaarung 1. Grades, z.B. Verpaarung zwischen Tochter und Vater, erlauben bzw. verbieten.

Ich habe gehört, dass gerade die vorsätzliche Inzestverpaarung in Deutschland verboten sei, finde aber nichts rechtskräftiges, was dieses bestätigt. Kann mir diesbezüglich einer vielleicht weiterhelfen?



Gruß Wildkatze
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19Uhr30

Junior

Beiträge: 15

2

Sonntag, 13. April 2008, 11:51

Inzucht ist nicht verboten. Inzucht ansich ist aber auch nicht das Problem und wird auch in der seriösen Zucht eingesetzt. Denn sie ist nur ein Risiko, wenn Erbkrankheiten bei den Elterntieren (in rezessiver Form) voliegen. Zum Beispiel ist bei "reinen Linien", die besonders für Labors gezüchtet werden, die Inzuchtverpaarung kein Risiko.

Bei planloser Inzuchtverpaarung ohne Kenntnis des genetischen Hintergrundes ist das allerdings ein echtes Gesundheitsrisiko für Mutter und Nachwuchs. Und in dem Fall gilt wohl §11b des TSchG.
Das ist zumindest mein Rechtsverständinis als Nicht-Jurist.

Zitat

§ 11b
(1) Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei der Nachzucht, den bio- oder gentechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten.

(2) Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei den Nachkommen

a) mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen auftreten
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